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Newsletter 's Waldblättle Nr. 2 / 2021

Maiglöckchen im Wald (Quelle: Pixabay)

Überraschend. INFORMATIV. 

Liebe Waldbesitzerinnen,
liebe Waldbesitzer,

heute erhalten Sie die zweite Ausgabe von  „s‘ Waldblättle“.  In dieser Ausgabe gehen wir auf folgende Themen ein:

  • Forstschäden-Ausgleichsgesetz
  • Aktuelle Entwicklungen am Holzmarkt
  • Biologie des Borkenkäfers: wie wirkt sich das Klima auf die Lebensweise der Käfer aus
  • Hantavirus
  • Online-Umfrage zur Förderrichtlinie
  • Bundeswaldinventur
 
Freundlich grüßt Ihr Forstamtsleiter
Martin Geisel
 

Forstschäden-Ausgleichs-Gesetz

Das Gesetz zum Ausgleich von Auswirkungen besonderer Schadensereignisse in der Forstwirtschaft (kurz Forstschäden-Ausgleichsgesetz) hat das Ziel erhebliche und überregionale Störungen des Rohholzmarktes durch außerordentliche Holznutzung zu vermeiden. Auf Grundlage des genannten Gesetzes hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Einschlagsbeschränkung erlassen. Anlass hierfür war der Anfall von über 170 Millionen Festmeter Schadholz der letzten Jahre und der damit einhergehende Preisverfall am Fichten-Rohholzmarkt.

Der planmäßige Fichteneinschlag wird im Forstwirtschaftsjahr 2021 auf 85 Prozent des Durchschnitts der Jahre 2013 bis 2017 begrenzt. Die Einschlagsbeschränkung gilt rückwirkend ab dem 01. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021.

Im Kleinprivatwald bedeutet dies, dass eine planmäßige Nutzung von 75 Festmetern je Betrieb oder 5 Festmeter je Hektar im oben genannten Zeitraum zugelassen ist. Mengen darüber hinaus dürfen nicht in Verkehr gebracht werden. Außerplanmäßige Nutzungen, z.B. Aufarbeiten von Käferholz oder Aufarbeiten von Sturmwurf sind davon nicht betroffen. Bevor Sie Holz machen, sprechen Sie unbedingt mit ihrem zuständigen Förster.

Für Waldbesitzer gibt es im Gegenzug die Möglichkeit steuerliche Vorteile geltend zu machen.

 

Lage am Holzmarkt

 
Nadelholz:

Fichte / Tanne:

Derzeit ist eine weitere Erhöhung der Nachfrage bei den Nadelholzkunden spürbar. Dieser seit Anfang des Jahres anhaltende Trend hat eine spürbare Erholung der Nadelholzpreise zur Folge. Somit lässt sich das Leitsortiment Fichte „B“ Stärkeklasse L 2b in Baden-Württemberg derzeit für deutlich über 80,- Euro / Festmeter vermarkten.

Die aktuell sehr große Nachfrage nach Nadelschnittholz in Übersee und die damit einhergehende Exporttätigkeit vieler europäischer Nadelschnittholzproduzenten und -händler, vor allem nach Nordamerika, verändern bestehende Lieferströme. Die Binnennachfrage nach Nadelschnittholz ist  vor allem durch die anhaltende Baukonjunktur momentan ebenfalls sehr gut. Diese hohe Nachfrage sorgt für den deutlichen Preisanstieg.

Derzeit kann Fichten- und Tannen-Frischholz als Langholz und auch als 5,1 m Standardlänge über die Holzverkaufsstelle Göppingen verkauft werden.

Wir empfehlen Käferholz als 5,1 m Standardlängen auszuhalten. Bitte kontaktieren Sie vor der Aufarbeitung den für Sie zuständigen Revierleiter oder die Holzverkaufsstelle.

 

Borkenkäfer:  Biologie / Lebensweise

Auswertung Monitoring je Kalenderwoche 2020

Grafik mit jeweiligen Fangzahlen pro Kalenderwoche im Jahr 2020

Bildquelle: Forstamt Göppingen 2020

 

Borkenkäfer gehören zur natürlichen Artenausstattung unserer Nadelwälder. Die Käferpopulationen durchlaufen jedes Jahr folgenden Entwicklungszyklus:

  • Die ausgewachsenen Käfer überwintern im Stamm befallener Fichten oder in der Bodenstreu.
  • Steigt die Lufttemperatur über 16,5 °C fliegen die Käfer aus und legen die erste Generation des aktuellen Jahres an
  • Die Larven entwickeln sich, innerhalb von 7 bis 11 Wochen, unter der Rinde zu Käfern; abhängig von der Außentemperatur.
  • Die erste Generation fliegt aus, sucht sich neue Brutbäume und legt die zweite Generation an.
  • Bei entsprechender Witterung kann dann die zweite Generation noch die 3. Generation anlegen. Nicht vollständig entwickelte Larven, Puppen und Käfer überwintern in ihren Brutstätten und schließen ihren Reifefraß im nächsten Frühjahr ab.

Die Lebensweise zu kennen, ist wichtig um geeignete Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung zu treffen. Deswegen wird an verschiedenen Stellen im Landkreis „gemessen“ wie aktiv  die Käfer aktuell sind. Mittels Pheromon-Fallen, lässt sich ermitteln, ob „der Käfer fliegt“, also ob die Käfer gerade ausschwärmen und auf der Suche nach einem geeigneten Brut-Raum sind.

Wenn dies der Fall ist, muss mit dem Monitoring der Fichtenbestände begonnen werden. Darunter versteht man die Suche nach frischbefallenen Fichten. Man erhält dadurch die Möglichkeit die befallenen Fichten vor dem Ausflug der neuen Käfer zu entfernen und aus dem Wald zu bringen. Dies muss innerhalb von ca. sieben Wochen geschehen.

Um bei der Kontrolle der Bestände einen Frischbefall zu entdecken, muss auf Folgendes geachtet werden:

  • Bohrmehl am Stammfuß und zwischen den Rindenschuppen
  • Kleine frische Harztröpchen am Stamm

Eine sehr gute Anleitung haben die Kollegen aus Bayern in einem Youtube-Video zusammengefasst https://youtu.be/Gwwau898I28

Wann ist die beste Zeit zur Kontrolle der Bestände?

Im Frühjahr, einige Tage nach Einsetzen des ersten Schwärmflugs, danach im zweiwöchigen Rhythmus. In der oberen Grafik, sind die jeweiligen Fangzahlen je Kalenderwoche im Jahr 2020 dargestellt. Wenn die Fangzahlen steigen, beginnt die Schwärmaktivität der Käfer. 

Die Forstliche Versuchsanstalt informiert in regelmäßigen Abständen sehr detailliert über die Aktivität der Käfer im Borkenkäfer-Newsletter.

 

Hanta-Virus

Rötelmaus auf einem liegenden Ast

Bildquelle: Wikipedia

Das Wissen über Viren und deren Lebensweise hat in der Bevölkerung im letzten Jahr deutlich zugenommen. Grippe-Viren hat fast jeder schon einmal am eigenen Leib erleben dürfen, Corona-Viren bestimmen unser aktuelles Leben. Unter anderem gibt es noch die Hanta-Viren. Die bei uns vorkommende Variante wird durch die Rötelmaus verbreitet. Eine Ansteckung kann durch Nagetierbisse, direkten Kontakt mit Nagern sowie durch das Einatmen von mit Ausscheidungen vermischtem Staub erfolgen. Das Einatmen der Erreger ist die häufigste Ansteckungsursache. Die Rötelmaus ernährt sich von Bucheckern, deswegen steigt die Ansteckungsrate besonders in Mastjahren, wenn viel Futter zur Verfügung steht. Die Schwäbische Alb ist mit ihren ausgedehnten Buchenwäldern ein Verbreitungsschwerpunkt der Rötelmaus. Die Mäuse nutzen gerne Hütten, Unterstände und Holzstapel als Lebensraum, dort ist dann auch mit einer erhöhten Ansteckungsgefahr zu rechnen.

 

Online-Umfrage forstliche Förderangebote

Zahlreiche Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer sind von den Waldschäden in Folge von Trockenheit, Sturm und Borkenkäfer betroffen. Vielerorts stehen geringeren Einnahmen hohe Investitionen für den Waldumbau und die Wiederbewaldung gegenüber. Mit den Förderangeboten der Verwaltungsvorschrift „Nachhaltige Waldwirtschaft Extremwetterereignisse“ bietet die Landesforstverwaltung Baden-Württemberg den Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern eine Unterstützung zur Bewältigung dieser Waldschäden an. 

Für die zukünftige Weiterentwicklung der forstlichen Förderangebote führt die Landesforstverwaltung in Kooperation mit der Professur für Forst- und Umweltpolitik der Uni Freiburg eine Online-Umfrage durch. Hiermit möchten wir Sie einladen, an der Umfrage teilzunehmen und damit einen Beitrag zur Verbesserung der forstlichen Förderangebote zu leisten.

 

Vierte Bundeswaldinventur

Bildquelle: FVA Freiburg

Wieviel Wald haben wir in Deutschland?
Wie stark wachsen die Bäume?
Wie nutzen wir den Wald?

Antworten auf solche und viele weiteren Fragen liefert die Bundeswaldinventur. Sie erfasst die großräumigen Waldverhältnisse und forstlichen Produktionsmöglichkeiten auf Stichprobenbasis nach einem einheitlichen Verfahren in ganz Deutschland. Im April starteten die Datenaufnahmen, erste Ergebnisse werden erst im Jahr 2023 erwartet.

 

 

Impressum

Herausgeber:

Landratsamt Göppingen
Forstamt
Friedrichstraße 36
73033 Göppingen

Tel. +49 7161 202-2401
Fax +49 7161 202-2490
E-Mail: forstamt@lkgp.de
www.landkreis-goeppingen.de/forstamt

Der Landkreis Göppingen ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Vertretungsberechtigt: Landrat Edgar Wolff.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a UStG: DE145469354

Inhaltlich verantwortlich:

Simon Elsenhans

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