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Newsletter s'Waldblättle Nr. 3/2023

Alte Buche, sonnendurchflutet

Überraschend. INFORMATIV. 

"Bäume sind Gedichte,
die die Erde
in den Himmel schreibt."
(Khalil Gibran, 1883 - 1931; Maler, Philosoph und Dichter)
 
Liebe Waldbesitzende und Waldinteressierte,

im Forstamt Göppingen tut sich was. Aber was? Lesen Sie hierzu die folgende Artikel:
  • Amtsleiterwechsel im Forstamt
  • Aktuelle Termine
  • Alarm im Wald - Borkenkäfer schwärmen jetzt aus
  • Änderungen Förderrichtlinie "Nachhaltige Waldwirtschaft"
  • Reaktivierung des Hackwaldes am Bad Ditzenbacher Leimberg mit der 2. Klasse der Hiltenburgschule
  • Lichtwaldartenprojekt im Landkreis Göppingen
  • Z-Baum, Forsteinrichtung, Totholz - Forstliche Begriffe kurz erklärt
 

Amtsleiterwechsel im Forstamt

Amtsleiter a.D. Martin Geisel mit Nachfolger Thomas Maier
  1. Amtsleiter a.D. Martin Geisel mit neuem Amtsleiter Thomas Maier

(Bildquelle: Forstamt, Jonas Meier)

Herr Martin Geisel verabschiedete sich Ende April 2023 nach 18 Jahren als Amtsleiter im Forstamt Göppingen in den Ruhestand.
Sein Nachfolger ist Thomas Maier. Er wechselte vom Forstamt Hohenlohekreis zu uns nach Göppingen und übernahm die Geschäfte des Leitenden Fachbeamten.
Sein Bestreben ist das Bündeln aller Kräfte, um anstehende Aufgaben bewältigen zu können. Dabei ist der Klimawandel, mit seinen teilweise schlimmen Auswirkungen auf den Wald nicht das einzige Thema. Auch alle anderen forstlichen Bereiche, wie beispielsweise die Ertragssituation, die technischen Entwicklungen und die Arbeitssicherheit, die Verfügbarkeit von qualifiziertem und engagiertem Personal sowie schlagkräftige und gut ausgebildete forstliche Unternehmen bedürfen unserer ganzen Aufmerksamkeit. Überlagert wird das Ganze durch die Anforderungen einer modernen Gesellschaft an einen Wald im 21. Jahrhundert. Ein großes Anliegen ist es ihm, die privaten und kommunalen Waldbesitzenden zu unterstützen und die Bevölkerung für den Wald zu sensibilisieren.
 

 

Aktuelle Termine

Folgende Veranstaltungen finden in nächster Zeit statt:
 
Fortbildung für den Privatwald  2/2023 im Forstrevier Bad Boll
Themen Wertastung und Jungbestandspflege in einem jungen Laubbaumbestand
  Förderung wuchsunterlegener heimischer Baumarten
  Baumarten im Klimawandel
Durchführung Revierleiter Simon Zoller
Termin Freitag, 14. Juli 2023,   14.00 Uhr - ca. 16.30 Uhr
Treffpunkt

Parkplatz Hörnleweg
siehe Anfahrtsskizze; von dort geht es ca. 150 m zu Fuß zur Waldfläche (Standortskoordinaten: 48.626530, 9.610664)  

Anmeldung
bis   12.07.2023  am Forstamt Göppingen,
Tel: 07161 202-2435 (Frau Aminger) oder forstamt@lkgp.de
 
 
"Sommer der Verführungen"
Thema
Der Hutewald Nordalb und die Schäferei
Durchführung Revierleiter Simon Elsenhans
Termin Freitag, 11. August 2023, 10.00 - 14.00 Uhr
Weitere Infos Programmheft "Sommer der Verführungen", Seite 26
 
Thema
Von Wäldern und Geschichte: Der Leimberg im Wandel der Zeit
Durchführung Revierleiter Simon Elsenhans
Termin Freitag, 18. August 2023,  9.00 - 14.00 Uhr
Weitere Infos Programmheft "Sommer der Verführungen", Seite 30
 
Ausstellung Lebensraum Buche                
Göppingen 04.07.2023 - 11.07.2023 (85 Jahre Landkreis Göppingen)
  Eingangsbereich Landratsamt Göppingen, Lorcher Str. 6
Albershausen 12.07.2023 - 24.07.2023
  Kroneplatz
 
              

 

 
Alarm im Wald - Borkenkäfer schwärmen jetzt aus
 

Borkenkäfer bohrt sich in eine Fichte ein
Borkenkäfer bohrt sich in eine Fichte ein
Bildquelle: Forstamt
 
Auch in diesem Jahr muss die Borkenkäfer Problematik im Wald beachtet werden. In der Pressemitteilung des Forstamtes sind alle wichtigen Informationen zusammengefasst.
Informativ ist auch der Borkenkäfer- Newsletter der Forstlichen Versuchsanstalt (FVA).

 

Änderungen der Förderrichtlinie "Nachhaltige Waldwirtschaft" ab 2024 
Wichtige Informationen für Waldbesitzende

Bereits seit 2020 bietet die Förderrichtlinie “Nachhaltige Waldwirtschaft” umfangreiche Fördermöglichkeiten für Waldbesitzende, um diese bei der Waldbewirtschaftung und der Bewältigung von Extremwetterereignissen zu unterstützen.

In 2024 kommt es auf Bundes- und Länderebene jedoch zu Änderungen der Förderrichtlinie „Nachhaltige Waldwirtschaft“. Dies hat Auswirkungen auf das laufende Förderjahr 2023 und die darauffolgenden Förderjahre.

Mit dieser Mitteilung wird über die anstehenden Änderungen und wichtige Fristen in diesem Jahr informiert.

Konkret bedeutet dies, dass für Herbst-Pflanzungen 2023 keine Förderanträge gestellt werden können. Bereits bewilligte aber noch nicht abgeschlossene Förderanträge müssen bis 2. Oktober beim Forstamt eingereicht werden. Fördermittel für bereits bewilligte Fördermaßnahmen, welche nicht mehr vollzogen werden, können in 2024 möglicherweise nicht mehr abgerufen werden.

Das Ziel ist die Fortführung der Forstlichen Förderung, wenn ab 2024 auch unter veränderten Rahmenbedingungen. Ab wann wieder Förderanträge für Wiederbewaldungsmaßnahmen gestellt werden können ist aktuell noch unklar. Die Höhe der ab 2024 zur Verfügung stehenden Finanzmittel ist derzeit noch in der Abstimmung.

Das Forstamt wird erneut darüber informieren, sobald konkrete und für die Waldbesitzenden relevante Informationen vorliegen.

Wichtiger Hinweis zur Schadholz- Aufarbeitung
Dieses Jahr gilt für alle Förderanträge im Rahmen der Schadholz-Aufarbeitung, also auch Hacken, Monitoring und Transport, als Einreichungsfrist der 16. Oktober 2023 von Antrag und Verwendungsnachweis beim Forstamt.

Wenn Sie Fragen haben oder Beratung zur Wiederbewaldung benötigen können Sie sich gerne an Ihren örtlichen Revierleiter oder das Forstamt wenden.

 

Reaktivierung des Hackwaldes am Bad Ditzenbacher Leimberg mit der 2. Klasse der Hiltenburgschule

Gruppenbild im Hackwald mit den 2. Klässlern, ihrer Lehrerin, Hannes Schulz, Förster König und Revierleiter Elsenhans

Der Hackwald mit den 2. Klässlern, ihrer Lehrerin, Hannes Schulz, Revierleiter König und verantwortlicher Revierleiter Elsenhans
Bildquelle: Forstamt, S. Aminger

Was ist ein Hackwald?
Der Hackwald ist eine besondere Form der Niederwaldbewirtschaftung, bei der die wenige Meter hohen Stangen der Eiche, Buche, Haselnuss etc. geschlagen und geschält werden. Die Stümpfe bleiben im Boden, das Reisig wird über die Fläche verteilt und verbrannt (Aschedüngung). Nach oberflächlichem Hacken wird Saatgut ausgebracht.

Im Hackwald wird also sowohl Landwirtschaft als auch Forstwirtschaft betrieben. Auf den mageren Böden des Leimbergs war dauerhafter Ackerbau nicht möglich. Durch den Wechsel zwischen Land- und Forstwirtschaft konnten dennoch alle paar Jahre Erträge erwirtschaftet werden. Früher wurden die Böden ein bis drei Jahre ackerbaulich genutzt und im Anschluss daran dann bis zu 20 Jahre für den Anbau von Haselnuss genutzt.

Was ist der Nutzen eines Hackwaldes?
Zum einen wird eine kulturhistorisch bedeutende Nutzungsform erhalten. Heideflächen und lichte Waldstrukturen werden vernetzt und Lebensräume für Lichtwaldarten geschaffen.

Zum anderen entsteht ein ökologischer Nutzen, denn die Nahrungsflächen für Fledermäuse und Vögel werden aufgewertet. Möglich ist auch eine Reaktivierung seltener Pflanzenarten aus vorhandenen Bodensamen.

Spezieller Nutzen des früheren Leimberg-Hackwaldes: Mit dem Haselnussholz wurden Fassreifen, Peitschen und Spindeln hergestellt und europaweit vertrieben.

Hintergrund des Projektes?
Auf dem Leimberg gibt es noch Relikte dieser besonderen Nutzungsform, um diese zu erhalten wurde das Projekt von der Gemeinde Bad Ditzenbach und dem Forstamt ins Leben gerufen.  Parallel zum Projekt wurden Bodenproben und Bohrkerne der Bäume entnommen, um mehr über den damaligen Anbau zu erfahren.

Wie wird die Reaktivierung des Hackwaldes Leimberg finanziert?
Es stehen Eigenmittel der Gemeinde aus einer Bundeswaldprämie (einmaliger Zuschuss des Bundes für Nachhaltige Waldwirtschaft) und Fördergelder der Stiftung Naturschutzfond zur Verfügung.

Vorgehensweise?
Vier Waldflächen werden zwischen 2022 und 2025 folgendermaßen bearbeitet:
Die Haselnusssträucher werden auf den Stock gesetzt (die Sträucher werden auf einer Höhe von etwa 10 bis 20 cm abgeschnitten), die Eschennaturverjüngung wird entfernt. Dann wird der Boden in Teilen aufgelockert, die Wurzelstöcke der Haselnusssträucher werden dabei ausgespart, da sie wieder austreiben sollen. Danach wird eine Ackerfrucht ausgebracht.

Aktion mit Schulkindern
Auf einer der vier Waldflächen erfolgten die Hackwald-Maßnahmen im Mai 2023. Die Vorarbeiten leistete ein forstwirtschaftlicher Betrieb.
Währenddessen rückte die Klasse 2 der Bad Ditzenbacher Hiltenburgschule mit ihrer Lehrerin an, um Kartoffeln in die maschinell vorbereiteten Bodenfurchen zu legen und mit Erde gut zu bedecken. Was sich leicht anhört, war harte Arbeit. Mit Schaufeln und Hacken lockerten die Kinder den schwer zu bearbeitenden Boden am Hang auf und pflanzten ihre Kartoffeln. Überall erschwerten Wurzeln und Steine das Vorankommen. Zwischendurch gab es eine Vesper- u. Trinkpause, gesponsert durch eine ortsansässige Firma.

 

 

Kinder setzen Kartoffeln in Ackerfurchen ein
Bildquelle: Forstamt, S. Aminger

Den Kindern und den Erwachsenen wurde an diesem Vormittag klar, wie mühsam es früher bei uns war, Lebensmittel zu erzeugen. Auch ein Anstoß dafür, mit Lebensmittel verantwortungsbewusster umzugehen.

Vielen Dank an die fleißigen Helfer und Revierleiter Elsenhans !!!

 

 

Kinder setzen Kartoffeln in Ackerfurchen ein

 

Lichtwaldartenprojekt im Landkreis Göppingen
 

Bergkronwicken-Widderchen

Bergkronwicken-Widderchen (Zygaena fausta)
Bildquelle: FVA BW

Planung und Umsetzung wichtiger Schutzmaßnahmen
 
In den Landkreisen Göppingen und Heidenheim haben im November 2022 und März 2023
Termine zur Planung und Abstimmung von Schutzmaßnahmen für Lichtwaldarten stattgefunden. Zusammen mit Vertretern von ForstBW, den Forst- und Naturschutzbehörden sowie der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt  wurde nach Möglichkeiten zur Förderung der Lichtwaldarten in den beiden Landkreisen gesucht.
 
Im Landkreis Göppingen konnten durch die Initiative des Revierleiters Simon Elsenhans, zuständig für das Forstrevier Deggingen, bereits Teilmaßnahmen zur Förderung des Nachtfalters "Bergkronwicken-Widderchen" umgesetzt werden. Es wird zwar auf den meisten Flächen noch eine Weile dauern bis sich die gewünschten Habitatstrukturen und Raupennahrungspflanzen einstellen, doch ein erster wichtiger Schritt ist gemacht!
 
 
 

Lichtwald im Revier Deggingen
Bildquelle: Forstamt, S. Elsenhans

Die  Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg hat hat mehr als drei Jahre die Population des Tagfalters "Blauschwarzer Eisvogels" im Alb-Donau-Kreis erforscht und Maßnahmen zur Förderung der Art umgesetzt.  Das Digitalisierungsteam hat die Arbeiten sommers wie winters mit der Kamera begleitet. Das Resultat: ein 13 - minütiges Video-Portrait, das Sie mitnimmt ins Reich des Blauschwarzen Eisvogels und Ihnen die wichtigsten Hintergründe und Ergebnisse aus diesem Projekt vorstellt.
 

Lichtwald im Revier Deggingen

 

Z-Baum, Forsteinrichtung, Totholz - Forstliche Begriffe kurz erklärt

Vollernter fällt Fichten
Der forstliche Arbeitsalltag ist geprägt von forstlichen Fachbegriffen.
Was sich hinter dieser zum Teil sehr bildlichen Sprache verbirgt, erklären wir Ihnen in der Rubrik „Forstliche Begriffe – kurz erklärt.“

D wie Derbholz

Als Derbholz wird in der Forstsprache Holz mit einem Durchmesser  ab 7 cm bezeichnet.
Wenn Holz geerntet wird, wird dieses Derbholz in vielfältiger Weise als Bauholz, Papierholz oder als Energiequelle verwendet.
Nichtderbholz, Durchmesser < 7 cm, verbleibt in der Regel im Wald. Durch die Zersetzung bilden sich Humus und Nährstoffe für den Waldboden.

 

Fortbildungen für Privatwaldbesitzer

Für die Bewirtschaftung des Landeswaldes ist seit der Reform 2020 Forst Baden-Württemberg (ForstBW) zuständig. ForstBW bietet aber auch interessante Fortbildungen für alle Privatwaldbesitzer an.

 

 

Impressum

Herausgeber:

Landratsamt Göppingen
Forstamt
Friedrichstraße 36
73033 Göppingen

Tel. +49 7161 202-2401
Fax +49 7161 202-2490
E-Mail: forstamt@lkgp.de
www.landkreis-goeppingen.de/wald

Der Landkreis Göppingen ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Vertretungsberechtigt: Landrat Edgar Wolff.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a UStG: DE145469354

Inhaltlich verantwortlich:

Diana Tröger

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